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Jähzorniger Vermieter lässt Familie im Kalten sitzen – neuer Boiler erkämpft

Im Juli 2023 erreichte uns eine Anfrage aus Borghorst, Steinfurt. Von der Familie A. wurde uns geschildert, dass sie seit mehreren Monaten ohne warmes Wasser und ohne Heizung leben müssen. Der Warmwasser-Boiler erzeugt keine Wärme, dafür aber kleine Explosionen und Gasgeruch. Zu fünft wohnen sie in einem Mehrfamilienhaus: Mutter, Sohn und dessen Frau, außerdem ein Kleinkind und ein Neugeborenes. Gerade in Anbetracht des herannahenden Winters und für die Versorgung eines Kleinkindes generell, sind Warmwasser und Heizung in der Wohnung essenziell.

Werden wir unsere Wohnung verlieren, wenn wir auf Warmwasser bestehen?

Die Gespräche mit dem Vermieter hatten bis dato keinen Erfolg gebracht, da er sich, trotz rechtlicher Zuständigkeit (§535 Satz 2 BGB, siehe Erklärung weiter unten), nicht kümmern und vor allem die Reparatur und den Austausch des veralteten Gerätes nicht bezahlen wollte. Die geschilderte Lage zeigt uns, dass nicht nur große Mietkonzerne in erster Linie an ihrem Profit interessiert sind, sondern auch private Vermieter sparen, wo sie nur können. Sie nutzen in diesem und anderen Fällen den migrantischen und prekären Status ihrer Mieter aus, und spekulieren darauf, dass man sich nicht gegen ihre Willkürherrschaft wehren wird. Außerdem nutzen sie aus, dass es existenzielle Angst macht, wenn der eigene Wohnraum zum Problem wird.

Bei der Stadt fühlt sich niemand zuständig, wer kann uns helfen? 

Der Vermieter ist in Borghorst und Umgebung für den schlechten Zustand seiner Wohnungen und sein aggressives, unberechenbares und cholerisches Aufreten bekannt. Keine Sanitärfirma will sich dem gefährlichen Warmwasser-Boiler annehmen, weil Aufträge im Namen dieses Vermieters bedeuten, sich mit unbezahlten Rechnungen herumzuschlagen. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die -bevölkerung wissen um die wiederkehrenden Konflikte zwischen ihm und seinen Mietern. Doch zuständig fühlt sich in diesem Fall niemand. Familie A. ist auf sich alleingestellt. Nachdem sie eigenständig eine Mietminderung vollzog, kommt der Vermieter randalierend zur Wohnung. Schreit im Treppenhaus und schlägt gegen die Tür, dessen Schloss bereits aus Angst ausgetauscht werden musste – es besteht die berechtigte Sorge, dass der Vermieter die Wohnung bereits ohne Ankündigung und Zustimmung betreten hatte. Familie A. fürchtet nun neben der Gefahr durch den Boiler zusätzlich um ihre körperliche Unversehrtheit durch den Vermieter. 
Gemeinsam mit dem SoliNetz erarbeitet die Familie bei einem Treffen schließlich eine finale Forderung an den Vermieter und beschließt ein gemeinsames Vorgehen, wie diese Forderung auch erreicht werden kann. 

  1. Lokale Netzwerke in Steinfurt sollen aktiviert und eingebunden werden.
  1. Das Jobcenter Steinfurt soll erneut in die Pflicht genommen werden, man würde gerne in einem anderen Mietverhältnis – fernab des jetzigen Vermieters – unterkommen.
  1. Eine Rechtsschutzversicherung soll abgeschlossen werden, um bei möglichen rechtlichen Schritte in der Zukunft eine finanzielle Absicherung zu haben.
  1. Ein Brief mit Forderungen und der Androhung weiterer rechtlicher Schritte soll formuliert werden. (Alle eingesetzten Briefe haben wir als Beispielmaterial auf unserer Homepage  unter „Material“ veröffentlicht.) 

Schon nach dem Einreichen des ersten Briefes, den eine Initiative aus Steinfurt für uns ins Türkische übersetzte, tat sich etwas. Der Vermieter kündigte an, die Reparatur und den Austausch des Gerätes zu bezahlen. Einen zweiten Brief unterzeichnete er schließlich und bestätigte damit, dass er bei der Firma in Vorausleistung gehen wird, damit die Familie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben wird. Letzlich kam es zur Erbringung der Forderung: Der Vermieter zahlte den neuen Boiler und die mietende Familie hat nun endlich wieder warmes Wasser und eine funktionierende Heizung. 
An diesem Fall hat sich deutlich gezeigt: Wenn wir uns zusammentun, reicht es oft schon aus, deutlich zu machen, dass wir viele sind und uns nicht leicht abspeisen lassen. 
Wir kämpfen mit euch gemeinsam! SoliNetz Münster

gemeinsam ☆ von unten ☆ kämpfen!


§535 Satz 2 BGB: Dieses Gesetz verpflichtet den Vermieter, die vermietete Wohnung instandzuhalten. Das heißt, dass er z.B. Fenster, die Heizungen, den Boiler, die Toilette und so weiter reparieren (lassen) muss, wenn etwas kaputt geht. Dass er das tut, kann man als Mieterin oder Mieter einfordern.Im Zweifel sogar mit einer Mietminderung. Wenn euer Vermieter diesen Forderungen nicht nachkommt, meldet euch bei uns und wir stellen gemeinsam eine Forderung und überlegen, wie euer Recht durchgesetzt werden kann.